Familienrecht

  • Wir bieten komplexen rechtlichen Beistand in Familienangelegenheiten, wobei wir in diesem Gebiet besonderen Wert auf die Interessen der minderjährigen Kinder legen, die leider oftmals durch den gegenseitigen Hass der Eltern traumatisiert sind. Sollte die Ehe ihre gesellschaftliche Funktion wirklich nicht mehr erfüllen und sie auch nicht mehr zu retten ist, bereiten wir den Antrag auf die Ehescheidung und die Regelung der elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber dem minderjährigen Kind für die Zeit nach der Ehescheidung und auch alle anderen familienrechtlichen Anträge wenn möglich in enger Zusammenarbeit mit dem anderen Elternteil vor. Es ist unser Bestreben, dass solche gerichtlichen Verfahren in möglichst kurzer Zeit und vor allem im Interesse des minderjährigen Kindes auf die Art beendet werden, dass die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Elternteile auch nach der Ehescheidung ihre weitere Kommunikation mit Hinblick auf die Erziehung des minderjährigen Kindes gewahrt bleiben;
  • Komplexe rechtliche Dienstleistungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Vorbereitung von Vertragsdokumenten, vor allem Vereinbarungen über die Auseinandersetzung von Gütergemeinschaften von Ehepartnern, Kommunikation mit dem ehemaligen Ehegatten, gegebenenfalls Vertretung im Gerichtsverfahren bei der Auseinandersetzung von Gütergemeinschaften von Ehepartnern).